Allgemeine Geschäftsbedingungen Unlimited Music Üben

§ 1 Vertragslaufzeit

    1. Unlimited Music Üben S 3 Monate Laufzeit
    2. Unlimited Music Üben M 6 Monate Laufzeit
    3. Unlimited Music Üben L 12 Monate Laufzeit

§ 2 Übezeiten und Orte

  1. Nach vorheriger Terminabsprache können die Räume unbegrenzt gebucht werden, Grundvoraussetzung ist der freie Raum.
    Es beseht kein Anspruch auf einen regelmäßigen, gleichbleibenden Übetermin noch auf den Übeort. Wünsche werden immer entgegen genommen und bei der Vergabe der Termine berücksichtigt.
    Die Maximale Übedauer am Stück betragen 2 Stunden, auch hier ist die Grundvoraussetzung der freie Raum.
    Die vorhandene Ausstattung in den Räumen darf genutzt werden.
  2. Termine für Unterrichtsräume können über unser Verwaltung per Telefon oder E-Mail gebucht werden.
    Standorte:
    Trippstadter Straße 19 & Eisenbahn Straße 10

§ 3 Unterrichtsfreie Zeiten

  1. Scarletts Musikschule ist nicht an die Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz gebunden.
  2. An gesetzlichen so wie kirchlichen Feiertagen werden keine Unterrichtsräume vergeben.

§ 4 Kündigung

  1. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail oder postalisch) spätestens 1 Monat vor Ende der Abonnementlaufzeit eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Eingangsdatum.

    Anschrift: Scarletts Musikschule Trippstadter Straße 19, 67663 Kaiserslautern
    E-Mail: verwaltung@scarletts-musikschule.de



  2. Erfolgt keine schriftliche Kündigung zum Abonnementende wird der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab dann ist eine Kündigung, zur jeder Zeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.

§ 5 Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht.
  2. Die Musikschule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung sämtlicher mitgebrachter Gegenstände.
  3. Das Essen oder Trinken in den Unterrichtsräumen ist strengstens untersagt.
  4. Alle Räume sind Videoüberwacht. Bei etwaigen Beschädigungen haftet der Mieter.
    Es ist untersagt weitere Personen mitzubringen. Dies setzt eine Mitgliedschaft voraus.
  5. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht

§ 6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Musikschule behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder anzupassen wenn dies wegen gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen notwendig ist.
  2. Diese Änderung wird von der Musikschule an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Vertragspartner unter dem eindeutigen Betreff mitgeteilt.
  3. Sollte binnen sechs Wochen nach Erhalt dieser E-Mail die Musikschule kein Widerspruch zur Änderungen des Vertragsbestandteils erhalten so ist diese Änderung Vertragsbestandteil des Abonnements.

©Scarletts Musikschule Stand 22.01.2022