Allgemeine Geschäftsbedingungen PremioFlex XS/S/M/L

Allgemeine Geschäftsbedingugen PremioFlex XS/S/M/L

§ 1 Vertragslaufzeit und die dazugehörige Anzahl Unterrichtseinheiten

  1. PremioFlex XS 1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten.
  2. PremioFlex S 3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
  3. PremioFlex M 6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
  4. PremioFlex L 12 Monate Laufzeit: 36 Unterrichtseinheiten

Mit der Wahl des jeweiligen Abonnements wird die Laufzeit (1,3,6 oder 12 Monate) festgelegt.

§ 2 Unterrichtsort

  1. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumlichkeiten von Scarletts Musikschule statt.
    Standorte:
    Trippstadter Straße 19 & Eisenbahn Straße 10
  2. Sollte der Unterricht durch Gründe der Höheren Gewalt:
  • Kriege, Bürgerkriege
  • Boykottaufrufe und Revolutionen
  • Rebellion, Aufruhr
  • Naturkatastrophen
  • Erdbeben
  • Überschwemmungen
  • ggf. Sturm / Hurrikan
  • Feuer
  • Seuchen, Pandemien / Epidemien (SARS, Corona-Virus etc.)

oder behördlicher Anweisung nicht vor Ort stattfinden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht in der Form des Onlineunterrichts durchzuführen.
Die gewählte Laufzeit bzw. der vereinbarte Monatsbeitrag bleiben hiervon unberührt und haben weiterhin Bestandteil.
Die Kosten für den Onlineunterricht trägt jede Partei für sich selbst.

§ 3 Unterrichtstermine

  1. Der Unterrichtstermin kann über die Schulverwaltung oder über den Dozenten/in vergeben werden.
  2. Das gewählte Unterrichtskontingent muss innerhalb der gewählten Laufzeit verbraucht werden.

§ 4 Stornierung, Absage von Unterrichtsterminen

  1. Verbindlich und damit nicht stornierbar ist nur der jeweils nächst gebuchte, eingecheckte Termin. (siehe Eincheckbenachrichtigung per E-Mail)
  2. Nach Erhalt der Eincheckbenachrichtigung können Termine bis zu 24 Stunden danach storniert werden. Ausnahme ist, sollte die Terminabsprache und die damit verbundene Einchecknachricht innerhalb dieser 24 Stunden liegen, somit ist keine Stornierung innerhalb 24 Stunden möglich.
  3. Ausnahmen bilden der Fall bei einer krankheitsbedingten Absage.
    Hierzu muss vor dem Unterrichtstermin eine ärztliche Krankmeldung, bei der Musikschulverwaltung eingegangen sein und mindestens 2 Stunden vorher eine Abmeldung per Mail oder telefonisch erfolgen. Unter Erfüllung dieser Regelung kann eine Gutschrift der Stunde erfolgen.
  4. Bei Ausfall seitens des Dozenten/in, wird diese Unterrichtseinheit dem Stundenkontingent wieder gutgeschrieben.

§ 5 Unterrichtsbeiträge

  1. Es handelt sich hier um ein monatlichen Abschlag von einem gewählten Paket.
    Der Abschlag ergibt sich aus der gewählten Laufzeit und der darin inbegriffenen Stundenkontingente.
  2. Der Abschlag wird per Lastschrift Mandat im voraus zum 1. eines Monats abgebucht.
  3. Sollte es zur einer unbegründeten Rücklastschrift kommen, werden die Gebühren unserer Bank dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

§ 6 VG Musikedition GEMA Kopierlizenzgebühr

  1. Es fällt eine monatliche Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von 1,00€ pro Schüler (nicht je Instrument) an.
    Scarletts Musikschule hat einen Kopierlizenzvertrag mit der VG-Musikedition und diese entrichtet den Betrag an die GEMA.

§ 7 Unterrichtsfreie Zeiten

  1. Scarletts Musikschule ist nicht an die Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz gebunden.
  2. An gesetzlichen so wie kirchlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

§ 8 Kündigung und Vertragslaufzeitverlängerung

  1. Die Kündigung muss schriftlich über unser Kündigungsbutton oder alternativ per E-Mail oder postalisch spätestens 1 Monat vor Ende der Abonnementlaufzeit eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Eingangsdatum.

    Anschrift: Scarletts Musikschule Trippstadter Straße 19, 67663 Kaiserslautern
    E-Mail: verwaltung@scarletts-musikschule.de
  2. Sollte keine schriftliche Kündigung von dem Vertragspartner vorliegen, wird dieser rechtzeitig über seine Möglichkeiten zur Vertragsverlängerung, per E-Mail informiert. Erfolgt von seitens des Vertragspartner keine Auswahl bzw. Reaktion auf die Vertragsverlängerungs E-Mail so wird der Vertrag automatisch monatlich, um jeweils einen Monat verlängert. Dies hat zur Folge, dass der monatliche aktuelle Abschlagsbeitrag sich erhöht.
    1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten. (siehe aktuelle Tarife)

§ 9 Neuregelungen

  1. Der Musikschulleitung obliegt das Recht Neuregelungen bei Unterricht und Organisation wie zum Beispiel Zusammenlegung und Auflösung von Kursen, so wie Terminänderungen vorzunehmen. Ebenso behält sich die Musikschulleitung der Einsatz anderer Lehrkräfte vor.


§ 10 Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht.
  2. Die Musikschule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
  3. Das Essen oder Trinken in den Unterrichtsräumen ist untersagt.

§ 11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Musikschule behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder anzupassen wenn dies wegen gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen notwendig ist.
  2. Diese Änderung wird von der Musikschule an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Vertragspartner unter dem eindeutigen Betreff mitgeteilt.
  3. Sollte binnen sechs Wochen nach Erhalt dieser E-Mail die Musikschule kein Widerspruch zur Änderungen des Vertragsbestandteils erhalten so ist diese Änderung Vertragsbestandteil des Abonnements.


    ©Scarletts Musikschule Stand 22.04.2022